Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.tecup.de.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als Teil der Universität Paderborn sind wir bestrebt, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus der BITV 2.0, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) Level AA basiert.
Stand der Barrierefreiheit
Diese Webseite ist teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA sind noch nicht vollständig erfüllt. Die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche oder Inhalte sind aus den genannten Gründen (noch) nicht vollständig barrierefrei:
PDF-Dokumente: Einige ältere PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei erstellt. Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu überarbeiten oder barrierefreie Alternativen anzubieten.
Videos ohne Untertitel/Audiodeskription: Einzelne Videobeiträge verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige Untertitel oder Audiodeskriptionen. Wir prüfen die Nachrüstung oder die Bereitstellung von Transkripten.
Komplexe Grafiken/Tabellen: Einige Grafiken oder komplexe Tabellen sind möglicherweise nicht für Screenreader optimiert. Wir sind dabei, diese mit entsprechenden Alternativtexten oder zugänglicheren Formaten zu versehen.
Formularfelder: Bestimmte Formularfelder bieten möglicherweise keine ausreichende Fehlerbehebung oder Label für assistierende Technologien. Dies wird im Rahmen zukünftiger Updates behoben.
Alt-Texte: Einige insbesondere ältere Bilddateien sind noch nicht mit Alt-Texten versehen und sind daher nicht für Screenreader optimiert. Dies wird sukzessive überarbeitet.
Navigationselemente: Einige Navigationselemente sind nicht für die Nutzung von Tastaturnavigation optimiert.
Begründung für die teilweise fehlende Barrierefreiheit
Die Behebung der genannten Mängel ist teilweise mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Insbesondere betrifft dies Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen BITV 2.0 erstellt wurden oder aufgrund ihres Umfangs und ihrer Komplexität nur mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand nachträglich barrierefrei gestaltet werden können. Wir sind jedoch bestrebt, die Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern und prüfen fortlaufend die Umsetzbarkeit.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir nutzen das Plugin „Ally by Elementor“, um die grundlegende Zugänglichkeit unserer Webseite zu verbessern. Dieses Plugin bietet Funktionen wie:
Anpassung von Textgröße und Kontrast
Graustufen- und Hochkontrastmodus
Ausblenden von Bildern
Pausieren von Animationen
Lesehilfe und Fokus-Hervorhebung
Verbesserung der Tastaturnavigation
Diese Funktionen unterstützen Nutzerinnen und Nutzer bei der individuellen Anpassung der Darstellung und tragen dazu bei, häufige Barrieren zu reduzieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass „Ally by Elementor“ eine unterstützende Rolle spielt und eine manuelle Überprüfung sowie ggf. weitere Anpassungen für die vollständige BITV-Konformität erforderlich sind.
Wir verpflichten uns zu folgenden weiteren Maßnahmen:
Regelmäßige Überprüfung und Auditierung der Webseite auf Barrierefreiheit.
Priorisierung der Behebung festgestellter Barrieren.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Webseite www.tecup.de auffallen, die nicht in dieser Erklärung aufgeführt sind, oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
E-Mail: it@tecup.de
Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von 10 Werktagen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden, die bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt ist.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen.
Kontaktinformationen der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Zuständige Überwachungsstelle
Die zuständige Überwachungsstelle für die Universität Paderborn ist die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit NRW beim Landesbetrieb IT.NRW.
Kontaktinformationen:
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT)
Mauerstraße 51
40476 Düsseldorf
E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de
Hotline: 0211 9449 12 13 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 12:00 Uhr)
Internet: www.it.nrw/ueberwachungsstelle-fuer-barrierefreiheit-nrw
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24. Juni 2025 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung. Sie wurde zuletzt am 24. Juni 2025 überprüft.